Grundkapital

Als Grundkapital bezeichnet man das nominelle Kapital einer Aktiengesellschaft, dass in Aktien zulegt ist. In der Satzung wird bei der Gründung einer AG die Höhe des Grundkapitals festgelegt. Sein Nennwert muss mindestens 50.000 Euro betragen. In der Regel ist es aber höher. Das Grundkapital wird in verschiedene Aktienanteile zerlegt. Dieser Wert entspricht der Summe der ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien. Keinesfalls darf das Grundkapital mit dem Gesellschaftsvermögen verwechselt werden, welches ständigen Schwankungen während der Unternehmensexistenz unterliegt.

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