Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, dass beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes geführt wird und alle Grundstücke des jeweiligen Bezirkes enthält. Jeder, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, darf ins Grundbuch Einsicht nehmen. Es ist in drei Abteilungen gegliedert. In der ersten Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse, in der zweiten die Lasten und Beschränkungen und in der dritten Abteilung die Grundpfandrechte wie etwa Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden für das jeweilige Grundstück vermerkt und aufgelistet.