Geschäftsbericht

Dieser Bericht ist eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Veröffentlichung zur Bilanz und GuV einer Aktiengesellschaft. Er beinhaltet unter anderem den Jahresabschluss, Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates über den geschäftlichen Verlauf und die Lage der Gesellschaft. Er beschäftigt sich mit der vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung und ist damit eine wichtige Informationsquelle für die Aktionäre. Der Geschäftsbericht muss innerhalb von drei Monaten nach beginn des neuen Geschäftsjahres vom Vorstand erarbeitet und anschließend den Abschlussprüfern vorgelegt werden. Er ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, kann aber auch seit jüngster Zeit durch einen Lagebericht und einem einsprechenden Anhang zum Jahresabschluss ersetzt werden.

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