Geregelter Markt

Dieses Marktsegment ist seit dem Jahr 1987 zum Handeln von Aktien und Renten von Börsenzulassungsgesetz geschaffen worden. Sowohl der geregelte als auch der amtliche Markt gehören zum gesetzlich geregelten Teil des Börsengeschehens, wobei die Zulassungsbestimmungen im Vergleich zum amtlichen Markt erleichtert sind. Die Preisfeststellung am geregelten Markt erfolgt durch freie Makler. Dabei ergeben sich für den Anleger gegenüber dem amtlichen Markt keine wesentlichen Unterschiede.