Genussschein

Dieser Begriff beschreibt eine Mischform aus Aktien und Anleihen. Da die Inhalte gesetzlich nicht definiert sind, bieten Genussscheine vielfältigste Gestaltungsmöglichkeiten. Es sind Gewinnbeteiligungspapiere die Vermögensrechte garantieren aber keine Stimmrechte verschaffen. Hierfür gibt es keine festgelegten Standards. Gegebenenfalls kann mit dem Genussschein auch eine Teilnahme am Verlust des Unternehmens vereinbart werden. Hier gibt es in der Regel mehr Zinsen als beim festverzinslichen Wertpapier.