Genehmigtes Kapital
Durch dieses Kapital wird der Vorstand eines Unternehmens in die Lage versetzt, ohne weitere Befragungen in einer Hauptversammlung das Grundkapital der AG durch die Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Dieses Kapital darf 50 % des gezeichneten Grundkapitals nicht überschreiten. Im Vorfeld muss die Hauptversammlung allerdings einen entsprechenden Beschluss fassen der maximal fünf Jahre Gültigkeit hat. So können sich Aktiengesellschaften sozusagen Kapital auf Vorrat genehmigen lassen das bei Bedarf zur Überbrückung von Engpässen aller Art oder Akquisitionswährung genutzt werden kann.