Geldwäsche
Man bezeichnet hiermit das Einschleusen illegaler Erlöse in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist nach § 261 des StGB (Strafgesetzbuch) eine strafbare Handlung. Dieses Gesetz regelt das Aufspüren illegaler Gewinne und deren Bekämpfung. Kreditinstitute, Banken, Versicherungen, Spielbanken usw. sind gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwäsche eine Verdachtsanzeige bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu erstatten.
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