Gebührenordnung der Börse
An der Börse werden für verschiedene Leistungen wie etwa die Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel oder die Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren Gebühren erhoben. Die Gebührenordnung regelt die Erstattung dieser Auslagen. Ihre Bestimmungen sind in § 14 des Börsengesetzes geregelt.