Garantie

Eine Garantie gehört zu den bürgschaftsähnlichen Kreditsicherheiten bei dem sich ein Garant verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg einzustehen oder einen Schaden zu übernehmen, der sich aus einem bestimmten Handel ergeben kann. Im Gegensatz zur Bürgschaft ist die Garantie abstrakt, dass heißt nicht an eine Hauptschuld gebunden. Somit bietet sie dem Kreditgeber noch einen weiteren Sicherheitswert gegenüber der Bürgschaft.