Fusion
Bei einer Fusion (Schmelzmasse, Verbindung, Vereinigung) verschmelzen mindestens zwei rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen. Mindestens ein Unternehmen verliert hierbei seine wirtschaftliche Selbstständigkeit durch die Übernahme und das Vermögen wird an das aufnehmende Unternehmen übertragen. Regelungen für Fusionen sind im Aktiengesetz verankert. Über Megafusionen wacht das Bundeskartellamt.
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