Front-Running
Mit diesem Ausdruck beschreibt man einen speziellen Insiderhandel, genauer gesagt den Ankauf von Wertpapieren durch einen Anlageberater, Analysten oder Börsenhändler und dessen vorherige Beratung. Das Front-Running ist zum Beispiel auch gegeben, wenn ein Bankmitarbeiter eine Kundenorder ausführt, nachdem er selbst Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft oder auch verkauft hat. Allerdings ist diese Mthode nach dem Wertpapierhandelsgesetz verboten.