Freiverkehr
Hierbei handelt es sich um ein Börsensegment, dass aus dem Zusammenschluss von Geregeltem und Ungeregeltem Freiverkehr entstanden ist. Hier dürfen nur Wertpapiere gehandelt werden, die weder zur amtlichen Notierung noch zum Geregelten Markt zugelassen sind. Die Kursfeststellung führen dabei freie Makler und Banken unter vereinfachten Zulassungsvorschriften durch. Die einbezogenen Unternehmen gelten nicht als -börsennotiert- und unter unterliegen damit nicht der Ad-hoc-Publizität. Vielfach werden hier ausländische Werte oder Aktien kleinerer Unternehmen notiert und gehandelt.