Freistellungsauftrag

Sparer haben die Möglichkeit an ihre Bank einen Freistellungsantrag zu stellen und damit in einem gesetzlich geregelten Umfang von der direkten Abführung der Kapitalertragssteuer befreit zu werden. Wenn dieser Auftrag nicht erteilt oder der zulässige Betrag überschritten wird, kann der Empfänger von Zinszahlungen erst später, im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung die vorab gezahlten Steuern geltend machen.

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