Fiduziarische Eintragung
Unter gewissen Umständen, bzw. in Ausnahmefällen sind Gesellschaften mit vinkulierten Aktien manchmal bereit, im Aktienbuch entweder eine Bank oder eine Vermögensverwaltung treuhänderisch anstelle des tatsächlichen Eigentümers einzutragen. Das bedeutet, gegenüber der Gesellschaft gilt nun der Fiduziar als Aktionär. Allerdings muss der eigentliche Eigentümer dieser vinkulierten Namensaktie auf dem Eintragungsgesuch eindeutig und ausdrücklich bestätigen, dass diese Aktie in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentum steht und er sie nicht für Dritte hält. Unter diesem letzteren Aspekt wäre eine fiduzianische Eintragung nicht möglich und ausdrücklich ausgeschlossen.
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