Feindliche Übernahme
Damit bezeichnet man sozusagen die Zwangsübernahme eines Unternehmens, gegen der Willen des Vorstandes, Aufsichtsrates oder der Belegschaft. In der Regel erfolgt diese Übernahme durch den Aktienkauf des entsprechenden Unternehmens direkt an der Börse. Nach dem Erwerb des nötigen Anteils vom Grundkapital folgt das Übernahmeangebot. Börsennotierte inländische Unternehmen haben dabei den Übernahmekodex der Frankfurter Wertpapierbörse zu beachten. Das übernommene Unternehmen wird integriert und nicht benötigte Teile können meistbietend verkauft, bzw. versteigert werden. Im englischen Sprachgebrauch kennt man diesen Vorgang unter dem Namen “hostile take over”.
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