Emission

Bei der Emission werden neue Wertpapiere durch private Unternehmen, öffentliche Körperschaften oder Banken ausgegeben und auf dem Kapitalmarkt untergebracht. Diese neuen Papiere werden dann Emission genannt. Im Geldwesen bezeichnet mit dem Ausdruck Emission die Ausgabe von Banknoten. Hierbei wird durch die Vermittlung einer Bank (Emissionsbank) oder einer Bankengruppe (Emissionskonsortium) ein bestimmter Personenkreis, zum Beispiel Aktionäre, zur Subskription (Zeichnung) und damit zum Erwerb der Wertpapiere (Emission) aufgefordert. Diese Papiere werden von der Bank meist zu einem festen Kurs übernommen und dann zu einem höheren Kurs weitergegeben. Wertpapiere können zum Nennwert, der Pariemission, unter dem Nennwert (Unterpariemission, nicht bei Aktien) oder über dem Nennwert, also der Überpariemission emittiert werden.

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