Einheitskurs

Dieser Kurs wird börsentäglich einmal, meist zur Mitte einer Sitzung für die Aktien des amtlichen Marktes festgestellt. Er wird besonders für jene Aktien ermittelt, die wegen ihres geringen Handelsvolumens nicht zum variablen Handel zugelassen sind. Nun werden sämtliche Kaufs- und Verkaufsaufträge, die bis zum Annahmeschluss vorliegen gesammelt und der Einheitskurs auf Grund des Meistausführungsprinzips ermittelt. Für Aktien im variablen Handel werden dann Einheitskurse festgestellt, wenn die vorliegenden Orders wegen eines fehlenden geeigneten Geschäftspartners bis zur Feststellung des Einheitskurses nicht ausgeführt werden können.

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