Doppelbesteuerungsabkommen
Diese internationalen Verträge werden meist zwischen zwei oder auch mehreren Staaten abgeschlossen und dienen der Vermeidung, bzw. Milderung einer Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Waren- oder Kapitalverkehr. Durch eine klare Zuordnung des Besteuerungsrechts für eine bestimmte Einkommensart an den einen oder anderen Staat des DBA soll die mögliche Gefahr einer gleichzeitigen Steuererhebung im Heimatland und im Quellenstaat verhindert werden.
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