Deckungsstock
Ein Deckungsstock ist der Anteil einer Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung, der in erster Linie zur Deckung der unmittelbaren Ansprüche des Versicherten bestimmt und notwendig ist. Hierbei gibt es gesetzliche Festlegungen, welche Vermögenswerte in den Deckungsstock einbezogen werden können. Für den Aufbau eines solchen Deckungsstockes gelten strenge Vorschriften die natürlich den Grundsätzen der Streuung, der Sicherheit und Rentabilität Rechnung tragen müssen. Die Zulassung zur Anlage erfolgt gemäß § 54aII VAG durch die Versicherungsunternehmen. Der Deckungsstock muss von einem Treuhänder und einem Stellvertreter benannt werden.