Cost-of-Carry

Dieser Bergriff steht für Nettofinanzierungskosten die sich ergeben, weil die Erfüllung von Termingeschäften noch in der Zukunft liegt und deshalb Verschiebungen von Kosten und nachfolgenden Einnahmen zustande kommen. Bei Geschäftsabschluss muss der Käufer eines Futures lediglich eine Margin hinterlegen, die nur einem Bruchteil des kompletten Kontraktwertes entspricht. Da die Warenlieferung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, fallen auch keine üblichen Lager- und Versicherungskosten an.