Bürgschaft
Wenn ein Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, hat ein Bürge die Möglichkeit die Schulden für ihn bei seinem Gläubiger zu bezahlen. Dabei kann die Bürgschaft sowohl zeitlich begrenzt als auch vertraglich geregelt sein. Wichtig ist auf jeden Fall: Die Übernahme einer Bürgschaft bedeutet immer auch eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit des Bürgen. Man unterscheidet in der Regel zwischen der gewöhnlichen Bürgschaft, der Haftung als “Bürge und Zahler” und der Ausfallbürgschaft. Bei der Haftung als “Bürge und Zahler” kann sich der Kreditgeber aussuchen, bei wem er die Rückstände eintreiben will. Bei einer Ausfallbürgschaft kann der Kreditgeber erst auf dann den Bürgen zugreifen, wenn er vorab vergeblich versucht hat, den Restbetrag beim Hauptschuldner einzufordern. Der Bürge muss hier allerdings auch die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
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