Börsenzwang

Der so genannte Börsenzwang auferlegt allen am Wertpapiergeschäft Beteiligten die Pflicht, sämtliche Aufträge ausschließlich über die Börse zu leiten. Beispielweise haben sich die deutschen Banken in ihren Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet, alle Kundenaufträge in amtlich notierten Werten über die Börse abzuwickeln wenn es der Kunde nicht ausdrücklich anders bestimmt. Diese Maßnahme soll einen möglichst breiten Markt sichern und darüber hinaus eine angemessene Kursfindung ermöglichen.

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