Börsenzulassung von Wertpapieren

Für die Notierungsaufnahme eines Wertpapiers an einer Börse müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind durch die Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse geregelt. Dabei variieren die Voraussetzungen je nach Marktsegment. Grundsätzlich müssen Emittenten hierfür ein Verkaufsprospekt erstellen, welches die wesentlichsten Angaben zur Beurteilung der Wertpapiere enthält. Entscheidend für die Emittenten ist aber nicht nur das Marktsegment, sondern auch der Transparenzstandard (Prime Standard/General Standard). Davon hängt ab, welche Transparenzanforderungen vom Unternehmen als Folgeverpflichtungen übernommen werden müssen.


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