Börsenrat
Der Börsenrat besteht aus 18 ehrenamtlichen Mitgliedern, die für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Zu ihnen können unter anderem Vertreter von Banken und Kreditinstituten, Marktteilnehmer, Emittenten und Kapitalanleger gehören. Der Börsenrat hat beispielsweise die wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, eine Börsen- und Gebührenordnung zu erlassen, die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegen sowie die Börsenschiedsgerichtsordnung sowie die Geschäftsbedingungen für den Börsenterminhandel zu bestimmen. Weitere notwendige Aufgaben des Börsenrates werden in der jeweiligen Börsenordnung genau definiert.
Andere Leser interessierten sich auch für: