Börsenaufsicht

Der Part der Börsenaufsicht obliegt generell der jeweiligen Landesregierung. Sie ist alleinig für die Gründung, den Aufbau von neuen oder der Auflösung von alten Börsen zuständig. Sie genehmigt so genannte Börsenverordnungen und bestellt die amtlichen Kursmakler. Außerdem ernennt die Landesregierung einen Staatskommissar, der den Geschäftsverkehr an der Börse ebenso überwacht wie die Einhaltung der Gesetze.