Bilanzpolizei
Am 1. Juli 2005 trat das Bilanzkontrollgesetz in Deutschland in Kraft. Seit dieser Zeit prüft die neu eingerichtete und privatrechtlich organisierte Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) entweder auf Verdacht oder stichprobenartig die Abschlüsse von zufällig ausgewählten und börsennotierten Unternehmen. Kooperieren bei diesem Verfahren jene Unternehmen nicht mit dieser so genannten “Bilanzpolizei”, prüft in der zweiten Instanz, bzw. auf der zweiten Stufe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Prüfungen erfolgen auf der gesetzlichen Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS.
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