Bezugsrecht

Es bezeichnet das Recht der Aktionäre, im Zuge einer Kapitalerhöhung ihrer Aktiengesellschaft eine bestimmte Anzahl junger (neuer) Aktien zu erwerben und dadurch ihr Grundkapital konstant zu halten. Dabei können sie innerhalb einer vorgegeben Frist (mindestens zwei Wochen) ihr Bezugsrecht ausüben oder an der Börse verkaufen. Zwar lässt sich der Wert des Bezugsrechts rechnerisch ermitteln, doch unterliegt es nach seiner Handelsaufnahme an der Börse dem Gesetz von Angebot und Nachfrage.

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