Beleihungswert
Um diesen Wert zu ermitteln multipliziert man die Beleihungsgrenze mit dem Verkehrs- bzw. Marktwert. Dabei ist die Differenz zwischen 100 % und der Beleihungsgrenze der Sicherheitsabschlag mit dem der Kreditgeber arbeitet. Dieser Beleihungswert wird vom Kreditgeber einem Vermögensgegenstand wie beispielsweise einem Grundstück zugeordnet und bestimmt damit die Höhe der Beleihung für eine Grundschuld. Der Beleihungswert sollte normalerweise den am Markt nachhaltig erzielbaren Erlös des Beleihungsgegenstandes nicht überschreiten.
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