Barausgleich (Cash Settlement)

Beim Kauf oder Verkauf von Optionsscheinen gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen wird das tatsächliche Basisinstrument, meist eine Aktie, ver- oder gekauft. Das zweite ist der so genannte Barausgleich, bei dem der Käufer statt dem tatsächlichen Recht zum Kauf oder Verkauf die Kursdifferenz zwischen dem aktuellen Kurs und dem Basispreis erhält. Diese Verfahrensweise wird in den Emissionsbedingungen geregelt. Bei Optionsscheinen, bei denen der physische Kauf oder Verkauf des Basisinstrumentes nicht möglich ist - etwa bei Indizes - stellt der Barausgleich das übliche Verfahren dar.

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