Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis auferlegt einer Bank die Verpflichtung, gegenüber Dritten keinerlei Auskunft irgendeiner Art über ihre Kunden zu geben. Allerdings bestätigen, wie überall, auch hier Ausnahmen die Regel. Als Ausnahmen könnten etwa Bankauskünfte unter den Kreditinstituten oder wegen anderer besonderer Anlässe sein. Als besonderer Anlass zum Bruch des Bankgeheimnisses gilt hier zum Beispiel, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung gegen einen Kontoinhaber einer Bank ermittelt. Das Bankgeheimnis beziehungsweise das Steuergeheimnis sind in Deutschland nicht gesetzlich fixiert. Es ist bis jetzt somit ein Vertrauensverhältnis zwischen der Bank und ihrem Kunden.
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