Außerordentliche Hauptversammlung

Sie findet grundsätzlich bei wichtigen Anlässen – etwa einer geplanten Fusion – statt und wird vom Vorstand der Aktiengesellschaft einberufen. Daneben findet einmal im Jahr die ordentliche Hauptversammlung statt. Wenn ein berechtigtes Interesse und zwingende Gründe vorliegen, können auch Aktionäre eine solche Versammlung unter bestimmten Voraussetzungen einberufen. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Aktionäre mindestens 5 % des Grundkapitals halten.