Außerbörslicher Handel

Damit bezeichnet man eine Form des Wertpapierhandels, der jenseits, also außerhalb der Börsenzeiten stattfindet und auch nicht in den Räumen der Börse getätigt werden darf. Er kann dabei sowohl vor- als auch nachbörslich erfolgen. Der außerbörsliche Handel wird meist von den Banken, Versicherungen oder verschiedenen Investmentgesellschaften zur telefonischen Geschäftsabwicklung genutzt. Er ist auch unter dem Namen Freiverkehr bekannt.

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