Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist in einem Unternehmen, beispielsweise einer Aktiengesellschaft oder GmbH, ein Kontrollorgan. Er überwacht den gewählten Vorstand bzw. die Geschäftsführung und übernimmt zusätzlich noch eine unterstützende, beratende Funktion. Des Weiteren prüft er die Konzern- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft. Aufsichtsräte verfügen in der Regel über eine eigene Geschäftsordnung und verschiedene Ausschüsse, die mit Spezialthemen betraut sind. Hierbei sind häufig Prüfungs- und Personalausschüsse anzutreffen. Meist besteht der Aufsichtsrat aus Vertretern der Anteilseigner und in vielen Unternehmen zusätzlich aus Vertretern der Arbeitnehmer. Eine besondere Anforderung an den Aufsichtsrat ist die Loyalität gegenüber dem Unternehmen.