Anlagevermögen
Im Anlagevermögen wird die Summe aller Wirtschaftsgüter eines Unternehmens erfasst wie beispielsweise Maschinen oder Büroeinrichtungen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes nötig sind. Ebenfalls zum Anlagevermögen gehören Immobilien und mobile Wirtschaftsgüter. Man unterscheidet dabei zwischen Immateriellen Vermögensgegenständen, zum Beispiel Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen usw., sowie Sach- und Finanzanlagen. Alle Güter, die in einer Firma zum Verbrauch oder Verkauf bestimmt sind, werden als Umlaufvermögen bezeichnet. Die gesamten Vermögenswerte werden in Inventarlisten oder Inventurübersichten erfasst und geben wichtige und detaillierte Aufschlüsse über die vorhandenen Vermögensgegenstände zu einem bestimmten Bilanzstichtag.