Anderkonten
Anderkonten können grundsätzlich von Banken ausschließlich für Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder oder Buchprüfungsgesellschaften eingerichtet werden. Hier werden vom Kontoinhaber treuhänderisch verwaltete Gelder aufgenommen. Diese Guthaben können weder von der Bank noch von anderen Gläubigern zur Verrechnung ihrer Forderungen oder persönlicher Schulden gegen den Kontoinhaber herangezogen oder vollstreckt werden.