Amtlicher Markt

Der Amtliche Markt (früher amtlicher Handel) gehört zweifellos zu den von der EU am höchsten regulierten Börsensegmenten. Die Zulassung einer Gesellschaft ist gesetzlich geregelt. Grundvoraussetzung dafür ist das mindestens dreijährige Bestehen des Unternehmens mit einem Eigenkapital ab 1,25 Millionen Euro. Dabei muss die Zahl der Aktien mindestens 10.000 und der Streubesitzanteil 25 Prozent betragen. Zusätzlich zum Jahresabschluss muss die Gesellschaft ebenfalls einen Zwischenbericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlichen und unterliegt zudem der Ad-hoc-Publizität – kursrelevante Änderungen müssen also unverzüglich veröffentlicht werden. Alle Aktien des Amtlichen Marktes werden ebenfalls auf der elektronischen Plattform Xetra gehandelt.