Aktionär

Dieser Titel bezeichnet Anteilseigner oder Miteigentümer an einer Aktiengesellschaft (AG). Seine Mitgliedschaftsrechte sind im Aktiengesetz (AktG) verankert. Sie sind beispielsweise in der Teilnahme an der Hauptversammlung, einem Stimmrecht und bestimmte Auskunftsrechten zu sehen sowie am Anspruch auf seinen verbrieften Gewinnanteil am Unternehmen, sofern dieser nicht nach Gesetz oder Beschluss ausgeschlossen ist. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet der Aktionär lediglich mit seiner Einlage. Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft kann nicht gekündigt werden. Der Aktionär muss zu diesem Zweck seine Anteile an der Börse verkaufen.