Aktienrückkauf
Unternehmen haben seit 1998 die Möglichkeit, bis zu 10 % ihrer eigenen Aktien über die Börse zurück zu kaufen. Allerdings müssen die Aktionäre der AG dem Rückkauf auf einer Hauptversammlung zustimmen. Diese Vorgehensweise ist im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt. Aktienrückkauf ist üblich um Kapital anzulegen, eine feindliche Übernahme zu erschweren oder die Aktien als Tauschwährung bei einer Unternehmensübernahme einzusetzen. Durch den Rückkauf steigt der Aktienkurs, weil sich der Gewinn pro Aktie auf Grund der geringeren Anzahl der auf dem Markt verbleibenden Aktien erhöht.