Aktiengesellschaft
Eine AG hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dabei wird das Grundkapital in der Regel von mehreren Aktionären oder Kapitalgebern aufgebracht. Als juristische Person haftet ausschließlich die AG für eventuelle Verbindlichkeiten mit dem Gesellschaftsvermögen, es gibt keine private Haftung. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung bildet den rechtlichen Rahmen für alle Aktivitäten und trifft Regelungen betreffend ihres Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Hauptversammlung. Wesentliche Entscheidungen werden in der Hauptversammlung getroffen. Unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Aktien steht jedem Aktionär ein Rede- Auskunfts- und natürlich Stimmrecht zu.