Adjustment

Mit dem Begriff Adjustment bezeichnet man die Änderung von bereits abgeschlossenen Wertpapiergeschäften. Sämtliche Veränderungen müssen durch die Clearingstelle durchgeführt werden. Geändert werden können dabei zum Beispiel das Konto, das Mitglied, bzw. der Mitgliedsname, die Eröffnung sowie die Glattstellung.