Abgeltungssteuer

Ab 2009 beginnt auf dem Deutschen Kapitalmarkt ein neues Besteuerungszeitalter. Am 1. Januar startet die Abgeltungssteuer. Diese Steuer beträgt einheitlich für alle Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren sowie Aktien aus Fondanteilen, Anleihen und Optionsscheinen 25 Prozent. Da die Abgeltungssteuer eine so genannte Quellensteuer ist, geben künftig die Banken und Sparkassen 25 Prozent von allen Kapitalerträgen an das Finanzamt weiter. Für den Anleger bedeutet das eine einfachere Steuererklärung, denn seine Steuerschuld ist damit automatisch abgegolten und muss nicht mehr, wie bisher, auf der Steuererklärung angegeben werden. Zudem haben Anleger mit geringem Einkommen und damit niedrigerem Steuersatz als dem festgelegten Abgeltungssteuersatz die Möglichkeit, sich zukünftig freiwillig veranlagen zu lassen. Es wird dann eine so genannte Günstigerprüfung durchgeführt.