Abfindung
Wenn eine Aktiengesellschaft (AG) von einer anderen Aktiengesellschaft übernommen wird ist die kaufende AG verpflichtet, den freien Aktionären (den Inhabern der AG) eine entsprechende Abfindung zu zahlen. Das kann beispielsweise in Form einer Barabfindung oder eines Aktienaustausches geschehen. Letzteres hat sich in den vergangenen Jahren – speziell seit dem Jahr 2000 – mehr und mehr durchgesetzt, was für die Aktionäre der gekauften AG bedeutet, dass ihnen die Abfindung mit Aktien der aufkaufenden AG bezahlt wird. Auf dem Aktienmarkt ist heute auch eine Mischform aus Barabfindung und Aktienaustausch durchaus üblich.
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